Artenschutzgutachten oder Artenschutzfachbeiträge

Der gesetzliche Schutz von bestimmter Tier- und Pflanzenarten ist bei nahezu jeder genehmigungspflichtigen Baumaßnahme (vom Einfamilienhaus bis zur Windkraftanlage) zu beachten. Dabei muss der Bauherr darlegen, inwiefern sein Vorhaben Belange des Artenschutzes berührt und wie diese kompensiert werden können. Dies geschieht über Artenschutzfachbeiträge. Wir fertigen diese für Sie an und berücksichtigen insbesondere Ihre persönliche Situation beim Vorschlag von Kompensationsmaßnahmen.

Die Gesetzeslage

Die Rechtslage erfordert vom Bauherren, dass er sich bei der Durchführung des Bauprojektes bereits in der Planungsphase mit dem Artenschutz am Bau auseinandersetzt. Für die Antragsstellung hat der Antragsteller alle entscheidungsrelevanten Unterlagen einzureichen. Dazu gehört auch, darzulegen, wie ein Bauprojekt mit den Belangen des Naturschutzes in Einklang zu bringen ist. Lässt er bereits vor Beginn sein Vorhaben auf die Belange des Naturschutzes (man ahnt oft nicht wo z.B. Vögel und Fledermäuse ihre Lebensstätten haben) prüfen, so kann ihm der Sachverständige im Gutachten die Reibungspunkte mit dem Artenschutz und deren Lösungen – also einen Artenschutzfachbeitrag – ausarbeiten. Diese werden dann zur Grundlage der Genehmigung für die zuständige Behörde und der Bauablauf wird nicht durch unvorhergesehene Artenschutzbelange gestört.

Was erwartet Sie?

Der Gutachter lässt sich zunächst Ihr Bauvorhaben erläutern. Danach macht er sich mit der Baustelle und deren Umfeld vor Ort vertraut. Nun ist es seine Aufgabe zu prüfen, inwiefern diese durch geschützte Arten genutzt wird. Dabei wird auch festgestellt ob und wie das Bauvorhaben in Widerspruch zu Verbotstatbeständen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) steht. Ist dies so, so hilft Ihnen der Gutachter diese Konflikte zu vermeiden oder Ersatzmaßnahmen zu entwickeln, die eine Ausnahme von Verboten rechtfertigen. Dabei nehmen wir auf Ihre konkreten Bedürfnisse und Möglichkeiten Rücksicht. Es ist in der Regel immer möglich Naturschutz / Naturschutzrecht und die Bedürfnisse des Bauherrn „unter einen Hut“ zu bringen.

Praktisches Beispiel:

Sie möchten ein Gebäude mit einer Wärmedämmung versehen. Es ist in aller Regel zu erwarten, dass in Ritzen und Nischen von Gebäuden besonders und streng geschützte Arten, insbesondere Fledermäuse und Vögel, leben. Dies auch dann, wenn Sie diese nicht oder selten dort sehen.
Dabei kann es sich um Sommer- oder Winterlebensstätten handeln.
Wenn Sie rechtzeitig vor Baubeginn die Untersuchung durch einen sachverständigen Gutachter durchführen lassen, dann wissen Sie, was auf Sie zu kommt und können den Bauablauf darauf abstimmen. Der Artenschutzfachbeitrag ist die Voraussetzung für die Zustimmung der Naturschutzbehörde zu Ihrer Baumaßnahme. Mit einer vorherigen Befreiung von bestimmten Verboten des Artenschutzes durch die Naturschutzbehörde drohen weder Baustopp, noch die damit verbundenen Mehrkosten.

Leistungen Artenschutz am Bau:

– Artenschutzgutachten / Artenschutzfachbeitrag
– Eingriffsregelung – Bewertungen und Lösungen
– Entwickeln von Kompensationsmaßnahmen
– Unterstützung bei der Formulierung von Anträgen
– faunistische Kartierungen / Objektuntersuchungen

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