Naturschutzfachliche Baubegleitung / Ökologische Baubegleitung
Beide Begriffe werden parallel benutzt. Dabei wird das Bauvorhaben hinsichtlich der genehmigungsrelevanten Auflagen zur Vermeidung und Verminderung der Umweltbeeinträchtigungen überwacht. Wir sind Ansprechpartner für alle Akteure am Bau und beraten diese, wie die Naturschutzauflagen einzuhalten sind. Auch die Umsetzung von Gebiets- und Artenschutzmaßnahmen gehört zu den Aufgaben der naturschutzfachlichen Baubegleitung. Nicht zuletzt dient auch die saubere Dokumentation des Bauablaufes dem Nachweis gegenüber Auftraggeber und den zuständigen Behörden.
Das Tätigkeitsfeld
Die Genehmigung vieler Bauvorhaben ist mit naturschutzfachlichen Auflagen verbunden. Sofern die ökologische Baubegleitung nicht unmittelbar von der Behörde gefordert wird, so ist sie doch insbesondere bei größeren Bauvorhaben zwingend notwendig um die naturschutzfachlichen Auflagen einhalten zu können. Eine Baustelle wird oft von vielen Unternehmen frequentiert, deren Mitarbeiter nicht alle die Kenntnis und Sachkompetenz haben, wie die Auflagen, die der Bauherr von der Behörde bekam umzusetzen sind. Schnell kann es zu Verstößen kommen, für die der Bauherr letztlich verantwortlich gemacht wird. Die ökologische Baubegleitung weist nun alle Beteiligten in die Problematik ein und kontrolliert auch die Einhaltung der Auflagen. Alles wird sauber im Bautagebuch für den Bauherrn dokumentiert. Nicht zuletzt soll die ökologische Baubegleitung auch die korrekte Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen garantieren.
Wo liegen die Risiken für den Bauherrn ohne ökologische Baubegleitung?
• Nichteinhaltung zeitlicher Fristen ( z.B. gesetzlich vorgegebene Rodungstermine oder Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen)
• Nichtbeachtung von DIN-Vorschriften und einschlägigen Regelwerken oder aber der geforderten Pflanzqualitäten und der erforderlichen Pflege von Kompensationspflanzungen
• falsche erdbauliche Ausführung (z.B. Wurzelschutz)
• Schutzvorschriften aus dem Planfeststellungsbeschluss werden nicht beachtet
• Nichtbeachtung schützenswerter Bereiche bei Baustelleneinrichtungen und Baustraßen
• nicht fristgerechte Umsetzung der Maßnahmen geringere Flächenausdehnung von Kompensationspflanzungen oder andere, für das angestrebte Entwicklungsziel weniger geeignete Standorte als geplant
Praktisches Beispiel:
Sie möchten in einer Stadt Erdbaumaßnahmen im Umfeld von Bäumen durchführen. In aller Regel sind Bäume und damit auch die Wurzeln geschützt. Diese müssen Sie aber unter Umständen durch für Ihr Bauvorhaben verletzen. In der Genehmigung der Behörde werden Sie daher die Auflage erhalten, Wurzelschutzmaßnahmen (wie Wurzelvorhänge) nach den anerkannten Regeln der Technik zu ergreifen und deren korrekte Umsetzung zu dokumentieren. Hier benötigen Sie kompetente Hilfe und die können wir Ihnen geben.